31319 Sehnde

In der Wörth 11

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 08:00 - 17:00 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Web+Com Fleige

Allgemeines
Web+Com Fleige, Inhaber Holger Fleige, In der Wörth 11, D-31319 Sehnde, nachfolgend Firma genannt, stellt dem Auftraggeber ihre Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge in schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Form mit Web+Com, die untenstehende Leistungen betreffen. Der Auftraggeber erkennt die AGB bei der Auftragserteilung an. Regelungen die den AGB entgegenstehen gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Nebenabreden werden ausgeschlossen. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, andere Abreden entgegenzunehmen oder auszusprechen. Diese AGB gelten bis auf weiteres.

1. Geltung der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen – einschließlich aller Neben- und Ersatzleistungen – und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten somit, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten die Bedingungen der Firma als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbeziehungen sind nur wirksam, wenn  sie schriftlich bestätigt werden. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

2. Angebote
Die Angebote der Firma sind freibleibend und unverbindlich, falls nicht etwas anderes ausdrücklich erklärt worden ist.

3. Auftrag
3.1 Der Auftrag wird erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Rechnungserteilung für die Firma und dem Käufer verbindlich.
3.2 Werden der Firma nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die ernstliche Zweifel an der Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, die es der Firma unzumutbar erscheinen lassen, den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen aus- oder weiterzuführen, so wird sich die Firma vorbehalten, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Die Ware, einschließlich der Verpackung, bleibt bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösung von Schecks und Wechseln, Eigentum der Firma. Befindet sich der Kunde im Verzug, steht der Firma das Recht zu, ihn trotz vertraglicher Vereinbarungen von weiterer Belieferung auszuschließen oder die Herausgabe der Ware zu verlangen.
4.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von der Firma in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
4.3 Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung  ohne, dass die Firma hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum von der Firma. Bei Vermischung oder Vermengung mit Ware, die nicht von der Firma ist, wird die Ware mit Eigentum nach dem Verhältnis der Vorbehaltsware zum Gesamtwert erworben.

5. Gewährleistung

5.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle (Ausnahmen sind Verschleißteile und Software) von der Firma gelieferten Produkte und Waren 24 Monate, wenn nicht anders beschrieben. Herstellergarantie kann nicht gewährleistet werden. Die Frist beginnt lt. Lieferdatum.
5.2 Im Garantiefall behält sich die Firma Nachbesserung oder Reparatur vor. Die Reparatur wird in einem angemessenen Zeitraum durchgeführt. Sollte diese Zeit ohne Verschulden der Firma unangemessen lang werden, ist die Firma dafür nicht haftbar zu machen. Dies gilt auch für Sondergewährleistungen, die schriftlich aufgeführt werden müssen. Dabei sind alle nicht aufgeführten Leistungen automatisch ausgeschlossen.
5.3 Die Gewährleistung beschränkt sich auf Ware, die bei der Firma erworben wurde. Software und Folgeschäden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware und Software gelten diese als nicht zusammenhängend verkauft.
5.4 Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn die auf der Kaufsache befindlichen Klebeetiketten durch den Käufer entfernt werden.
5.5 Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich mit Angabe der Mängel gerügt werden. Die Firma übernimmt keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungs-hinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/ oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
5.7 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe, und/oder Reparaturen an Geräten und/oder Änderungen der Einstellungen, der Konfiguration von Software od./und Hardwareparametern bei Personal Computern ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch die Firma oder durch Personen vornehmen lässt.
5.8 Soweit ein durch die Firma zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Firma zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, vor der Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen.
5.9 Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf Bedienungsfehlern des Käufers oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, behält sich die Firma vor, eine Prüfungspauschale zu erheben. Durch den Austausch von Teilen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und  Verschleißmaterialien sind von der Gewährleistung ausgenommen.

6. Datensicherung
Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden. Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.
Jeder Computeranwender/-besitzer ist selbst für die Datensicherung seines Systems verantwortlich und muss diese selbst und ohne Aufforderung, vor und nach jeder geplanten Tätigkeit unsererseits durchführen, so dass die Daten im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.
Ist eine Datensicherung durch den Besitzer/Anwender nicht möglich, hat diese durch eine Vertretung des Anwenders zu erfolgen. Ist eine Datensicherung durch einen Systemfehler nicht möglich bzw. ist keine Datensicherung erfolgt, haften wir nicht für den Verlust von Daten und eventuell dadurch auftretende Schäden bzw. der Funktionsunfähigkeit des Systems.

7. Reklamationsabwicklung
Artikel werden nur zur Reparatur angenommen, wenn die Ware mit Kopie der Rechnung und kompletten Zubehör vorliegt.

8. Software
Bei der Herausgabe von Software gelten über die Bedingungen der Firma hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an. Software kann aus lizenzrechtlichen Gründen weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Die Firma kann weder für Fehler, Defekte oder Probleme, die durch Software entstehen, haftbar gemacht werden.

9. Preise
9.1 Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, aber exklusive Verpackung, Transport und Frachtversicherung.
9.2 Die Preise der Firma verstehen sich ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
9.3 Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so ist die Firma berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 20% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Der Firma bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen.

10. Service
10.1 Serviceleistungen (wie Vor-Ort-Reparatur oder Vor-Ort-Service allgemein) müssen schriftlich vereinbart werden. Die Firma behält  sich vor, die Ware nicht Vor-Ort zu reparieren oder den Service nicht Vor-Ort zu leisten, wenn dieser dort nicht mit angemessenem Aufwand zu leisten ist.
10.2 Kostenvoranschläge sind generell kostenpflichtig. Je nach Umfang werden hierfür 1-2 Std Arbeitszeit, evt. zzgl. Anfahrt in Rechnung gestellt, die jedoch mit einem folgenden Auftrag verrechnet werden können.

11. Lieferung

Bei Auslieferung der Ware geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Käufer über. Der Kunde oder Empfänger der Ware ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt die Ware auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Rügen werden nur innerhalb einer Frist von einem Tag nach Erhalt der Ware von der Firma anerkannt. Danach gilt die Ware als mängelfrei angenommen. Bindende Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Firma selbst von unseren Lieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß beliefert wird. Teillieferungen und -leistungen durch die Firma sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als eigenständige Leistung. Lieferverzug der Firma trifft  im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen nicht ein, die der Firma die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen usw., gleichgültig, ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder bei einem Unterlieferanten eintreten.

12. Zahlungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind  Rechnungen der Firma sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Firma ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Scheckzahlung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheckbetrag auf dem Konto der Firma gutgeschrieben wurde. Der Käufer gerät gem. § 284 Abs. 3 BGB 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Bei Schuldverhältnissen, die wiederkehrende Geldleistungen zum Gegenstand haben, bleibt § 284 Abs. 2 BGB unberührt. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Firma ist zulässig.

13. Zahlungsverzug
Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank gem. § 288 Abs. 1 BGB als Schadensersatz zu verlangen. Bei Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften hat der Käufer alle dadurch entstandenen Kosten zu tragen. Fortlaufende Leistungen der Firma können bis zum vollständigen Zahlungsausgleichs eingestellt werden.

14. Haftung
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, kommen die gesetzlichen Haftungsbestimmungen zur Anwendung. Ist der Kunde nicht Verbraucher im Sinne d. KSchG gelten die nachstehenden Haftungsbestimmungen: Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Produkthaftungsgesetzes nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, Betriebsunterbrechungsschäden, Informations- bzw. Datenverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung ist jedenfalls ausgeschlossen, wenn es infolge Nichtzahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts  zur Außerbetriebsetzung bzw. Demontage der Vertragsprodukte kommt.

15. Rücktritt
Ein Rücktritt von einem erteilten Auftrag ist nur mit schriftlichen Zustimmung der Firma möglich. Bei daraufhin aus Kulanz durchgeführter Rücknahme und Gutschrift werden mindestens 15% vom aktuellen Warenwert (Tagespreis!) in Abzug gebracht. Die Rücksendung muss der Firma kostenfrei, originalverpackt und in neuwertigem Zustand zugehen. Software, Datenträger, Ersatzteile und Sonderbestellungen sind generell von der Rücknahme ausgenommen. Ebenso besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen, die zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rückübersendung geeignet sind..

16. Erfüllungsort
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt bundesdeutsches Recht. Erfüllungsort ist Sehnde.

17. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle aus den Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen wird für gewerbliche Kunden Lehrte vereinbart.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingung sind ab 01.09.2010 gültig und ersetzen alle bisherigen AGB und Allgemeinen Vereinbarungen.
Sehnde, 01.09.2010

Jetzt anrufen - -